AGB

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr des Weinguts Heinrich Vollmer GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Weingut Vollmer“) mit seinen Kunden, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Vertragspartner der Kunden ist:

Weingut Heinrich Vollmer GmbH & Co. KG
Gönnheimer Str. 52
D – 67158 Ellerstadt

Das Angebot von Weingut Vollmer richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an private Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, dürfen Sie diese Getränke nicht bei uns bestellen.

Bei Unternehmen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen auch für alle laufenden und zukünftigen Geschäfte mit Weingut Vollmer. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Weingut Vollmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle mündlichen und schriftlichen Angebote von Weingut Vollmer sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme einer Bestellung des Kunden durch Weingut Vollmer zustande.

2.2 Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Soweit keine andere Währung vereinbart wird, sind die Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag mit Weingut Vollmer in EURO zu entrichten.

2.3 Die Preise gelten für die Bereitstellung der bestellten Ware auf dem Weingut (bei Verbrauchern inklusive Mehrwertsteuer). Verpackungen, Lieferungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

2.4 Bestellungen können durch den Kunden per Post, per Telefax oder per Telefon und über das Internet erteilt werden.

2.5 Zur Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Bestellung sendet Weingut Vollmer dem Kunden eine Auftragsbestätigung oder Rechnung.

2.6 Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, sofern der Kunde der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.

3. Leistungserfolg, Gefahrübergang, Annahmeverzug

3.1 Eine Bestellung gilt als erfüllt, wenn die Ware zur Abholung durch den Kunden beim Weingut Vollmer ausgesondert und bereitgestellt ist.

3.2 Ist bei der Bestellung die Abholung der bereitgestellten Ware beim Weingut Vollmer vereinbart worden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Kunden oder einen von ihm Beauftragten über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung über die Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.

3.3 Sofern der Kunde ein Unternehmer ist und die Versendung der Ware verlangt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.

3.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Weingut Vollmer unbeschadet der sonstigen Rechte berechtigt, die Ware einzulagern. Die Lagerung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Ware für die Zeit der Lagerung trägt der Kunde.

4. Fälligkeit des Kaufpreises, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Kaufpreis ist mit der Übergabe der Ware an den Kunden unabhängig vom Zugang einer Rechnung fällig

4.2 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.3 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde ein Unternehmer, muss das Zurückbehaltungsrecht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sein.

5. Leistungsstörungen, mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden

5.1 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit des Kaufpreises nicht, kommt er ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Weingut Vollmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.2 Verweigert der Kunde die Zahlung des Kaufpreises ernsthaft und endgültig, ist Weingut Vollmer ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten zu ersetzen sowie eine Entschädigung für eine Wertminderung der Ware zu leisten.

5.3 Wird Weingut Vollmer nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt, ist Weingut Vollmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer von Weingut Vollmer gesetzten, angemessenen Frist nicht erbracht, kann Weingut Vollmer unbeschadet weiterer Rechte vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

6. Unvorgesehene Leistungshindernisse

6.1 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Weingut Vollmer liegende und von Weingut Vollmer nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streiks, Naturkatastrophen und extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Frost oder Frostgefahr, Hitze, Hagel) oder ähnliche Umstände (Störungen) entbinden für deren Dauer Weingut Vollmer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.

6.2 Vom Eintritt der Störung wird Weingut Vollmer den Kunden unverzüglich in angemessener Weise unterrichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.

6.3 Weingut Vollmer kann eine Bestellung in Teillieferungen ausführen, wenn sich die Lieferung einer Sorte oder eines Jahrgangs des bestellten Weines wegen einer Störung bis zu zwei Monate nach Auftragsbestätigung verzögert. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate nach Auftragsbestätigung, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen zurückzugewähren.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Weingut Vollmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Kaufpreis einschließlich aller entstehenden Nebenkosten vollständig bezahlt ist. Ist der Kunde ein Unternehmer, behält sich Weingut Vollmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle bisher entstandenen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vollständig bezahlt sind.

7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Weingut Vollmer gefährdende Verfügungen zu treffen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter, insbesondere von Gläubigern des Kunden, auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Weingut Vollmer den Schaden aufgrund der Abwehr von Zugriffen oder Ansprüchen Dritter auf die Vorbehaltsware im Falle einer nicht unverzüglichen Anzeige zu ersetzen.

7.3 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist ihm die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Dritten nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Weingut Vollmer ab. Weingut Vollmer nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die jeweilige, an Weingut Vollmer abgetretene Forderung für Weingut Vollmer im eigenen Namen einzuziehen. Weingut Vollmer kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung jederzeit widerrufen, wenn Zahlungsverzug des Kunden besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorgenommen werden. Der Kunde wird auf Verlangen von Weingut Vollmer jederzeit die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennen, diesen die Abtretung anzeigen und die Abtretungsanzeigen dem Weingut Vollmer aushändigen sowie alle Informationen über den Verbleib der Vorbehaltsware mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf den zugunsten von Weingut Vollmer bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird Weingut Vollmer die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert der zugunsten von Weingut Vollmer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, von Weingut Vollmer insoweit die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Weingut Vollmer zu verlangen.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. Ist der Kunde ein Unternehmer, hat er auf Verlangen von Weingut Vollmer die Vorbehaltsware im angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern, Weingut Vollmer den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an Weingut Vollmer abzutreten.

7.5 Weingut Vollmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Vorbehaltsware herauszuverlangen. In diesem Falle wird der Kunde dem Weingut Vollmer oder den Beauftragten von Weingut Vollmer Zugang zu der Vorbehaltsware gewähren und diese herausgeben.

7.6 Der Kunde, in dessen Besitz sich die Vorbehaltsware befindet, ist Weingut Vollmer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass in Folge des Verschuldens des Kunden die Vorbehaltsware verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund von Kunden an Weingut Vollmer nicht herausgegeben werden kann.

7.7 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelungen in 7.1 bis 7.6 nicht die gleiche Sicherungswirkung wie im deutschen Recht hat, wird der Kunde unverzüglich entsprechende und gleichwertige Sicherungsrechte zugunsten von Weingut Vollmer bestellen. Der Kunde wird an den erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zur Registrierung oder Publikation, mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig sind.

8. Mangel, Mängelanzeige und Gewährleistung

8.1 Auskristallisierung von Weinstein ist naturbedingt und kein Mangel des Weines.

8.2 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von Weingut Vollmer überlassenem Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keine Garantie für eine besondere Beschaffenheit eines Weines, einer Weinsorte oder eines Jahrgangs.

8.3 Die Mängelanzeige eines Unternehmers setzt voraus, dass er den Wein hinsichtlich der Menge, Art, Sorte und des Jahrgangs bei Übergabe an ihn überprüft und offensichtliche Mängel dem Weingut Vollmer unverzüglich mitteilt. Verdeckte Mängel müssen Weingut Vollmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

8.4 Bei Sachmängeln an der Ware ist der Kunde nur berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung als Gewährleistungsrecht die Ersatzlieferung zu verlangen. Im Übrigen ist Weingut Vollmer berechtigt, bei gewährleistungspflichtigen Mängeln die Art der Nacherfüllung nach seiner Wahl zu bestimmen.

8.5 Im Falle eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Ware an Weingut Vollmer zurückzusenden, sofern nicht eine Abholung durch Weingut Vollmer beim Kunden vereinbart wird. Die Rücksendung ist zu richten an die Anschrift des Vertragspartners gemäß 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.6 Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als vorsätzlich oder fahrlässig unberechtigt, so ist er Weingut Vollmer zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden verpflichtet.

8.7 Weingut Vollmer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die nach Übergabe der Ware an den Kunden durch ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Lagerung, Aufbewahrung, Transport oder Behandlung der Ware durch den Kunden entstehen, sofern die Schäden nicht bei Übergabe von Weingut Vollmer zu vertreten sind.

8.8 Ist der Kunde ein Unternehmer und wird die Ware bestimmungsgemäß vom Kunden oder von direkten oder indirekten Vertragspartnern des Kunden an einen Verbraucher veräußert, gelten für evtl. Rückgriffsansprüche vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen in 8.1 bis 8.6 die Bestimmungen des § 478 BGB.

8.9 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Kunden, die Unternehmer sind, zwölf Monate seit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Soweit die Ware bestimmungsgemäß vom Kunden oder von direkten oder indirekten Vertragspartnern des Kunden an einen Verbraucher veräußert wird, bleiben für evtl. Rückgriffsansprüche die Bestimmungen des § 479 BGB über eine längere Verjährung unberührt.

8.10 Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Gewährleistungsrechte und deren Verjährung die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs gemäß §§ 474 – 476 BGB.

9. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

9.1 Weingut Vollmer haftet für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Weingut Vollmer nicht.

9.2 Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grobem Verschulden von Weingut Vollmer und seinen Mitarbeitern bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

10. Produkthaftung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, weder die gelieferte Ware noch deren Ausstattung oder Verpackung zu verändern.

10.2 Verstößt der Kunde gegen die vorstehende Bestimmung, so stellt er Weingut Vollmer im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für die haftungsauslösenden Fehler verantwortlich ist.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so befindet sich der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Weingut Vollmer und diesem Kunden in Bad Dürkheim. In den genannten Fällen kann Weingut Vollmer den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand verklagen.

11.2 Die Vertragsbeziehung von Weingut Vollmer mit dem Kunden (Unternehmer oder Verbraucher) unterliegt deutschem Recht.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ist eine Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.2 Die Gültigkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht berührt, wenn einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Eine Individualvereinbarung bleibt davon unberührt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht.

Stand: November 2015

Liefer– und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht individuell anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen:

1. Lieferbedingungen

1.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Weingut Vollmer schriftlich bestätigt wurden und der Kunde alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt sowie vereinbarte Anzahlungen vor Lieferung geleistet hat.

1.2 Auf Verlangen des Kunden erfolgt ein Versand an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse (Lieferadresse). Die Lieferkosten trägt der Kunde. Versicherungen werden nur auf Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

1.3 Soweit vom Kunden keine Bestimmung bei der Bestellung getroffen ist, erfolgt der Versand auf einem für die Menge und die Beschaffenheit der Ware angemessenen Versendungsweg in der üblichen und erforderlichen Verpackung. Den Versendungsweg und die Verpackung bestimmt das Weingut Vollmer, sofern der Kunde bei der Bestellung keine besondere Bestimmung trifft.

1.4 Äußerlich erkennbare Transportschäden (z.B. Glasbruch, Fehlmengen) bitten wir sofort bei Übernahme durch den Kunden vom Transportunternehmen (Paketdienst, Spediteur, Frachtführer) auf dem Lieferschein bescheinigen. Dies hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungsansprüche.

1.5 Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet Weingut Vollmer je nach Bestellung die Ware per Paketdienst oder Spedition. Im Falle eines Versands werden folgende Kosten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet:

1 – 6 Flaschen6,95 Euro
7 – 18 Flaschen8,95 Euro
19 – 23 Flaschen14,95 Euro
ab 24 FlaschenFrei Haus

Insel-Lieferungen nach Rücksprache

1.6 Der Versand außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegt besonderen Bestimmungen, die bei der Bestellung vereinbart werden. Wird bei der Bestellung keine Vereinbarung über die Versandart außerhalb der Bundesreplik Deutschland getroffen, erfolgt der Versand per Paketdienst oder Spedition nach Wahl durch Weingut Vollmer. Die Kosten pro Flasche berechnen sich gesondert entsprechend der Anzahl der bestellten Warenmenge und der Höhe der dafür entstehenden Versandkosten.

1.7 Kleinflaschen werden zu gesonderten Konditionen versandt, die bei der Bestellung festgelegt werden.

1.8 Bei der erstmaligen Bestellung benötigt Weingut Vollmer aufgrund der Altersbeschränkung für den Alkoholverkauf von 18 Jahren die Angabe des Geburtsdatums des Kunden, sofern der Kunde keine Gesellschaft oder juristische Person ist. Die Überprüfung der gemachten Altersangabe erfolgt bei der Abholung oder Auslieferung durch Vorlage des entsprechenden Altersnachweises und beim Versand durch Unterschrift unter die Zustellbestätigung „Unterschrift eines Volljährigen erforderlich“.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Zahlungen können vom Kunden in bar, per Überweisung oder im Lastschriftverfahren erbracht werden. Die jeweilige Art der Zahlung wird im Rahmen der Bestellung vereinbart. Bei Neukunden behält sich Weingut Vollmer die Zahlung per Vorkasse vor. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, kostenfrei und erfüllungshalber akzeptiert.

2.2 Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Weingut Vollmer über den Betrag verfügen kann.

Stand: März 2015

Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Entsprechend den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen werden Sie über folgenden Inhalt Ihres Widerrufsrechts und der Widerrufsfolgen informiert:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Heinrich Vollmer GmbH & Co. KG, Gönnheimer Str. 52, 67158 Ellerstadt, Mail: info@vollmerweine.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen, seitdem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an:

Weingut Heinrich Vollmer GmbH & Co. KG
Gönnheimer Str. 52
67158 Ellerstadt

info@vollmerweine.de

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Widerrufsformular

Das Widerrufsformular können Sie hier herunterladen

HINWEIS AUF MÖGLICHKEIT DER DURCHFÜHRUNG EINES SCHLICHTUNGSVERFAHRENS

Entsprechend der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 weisen wir unsere Kunden auf die Möglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zur Online-Streitbeilegung gem. Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO hin. Hierfür wurde von der EU-Kommission eine Online-Streitbeilegungs-Plattform eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ergänzende Bedingungen für die Nutzung

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung unseres Internetangebotes und damit der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Rechnungs- und Lieferanschrift in Deutschland verfügen. Ihr Vertragspartner ist:

Ihr Vertragspartner ist:

Weingut Heinrich Vollmer GmbH & Co. KG
Gönnheimer Str. 52
D – 67158 Ellerstadt

2. Zustandekommen von Verträgen

Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst durch eine Annahmeerklärung durch uns zustande, entweder durch Zusendung der Ware oder durch eine Versandbestätigung per e-mail. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung stellt keine Annahmeerklärung im vorgenannten Sinne dar.

Der gewerbliche Weiterverkauf unserer Waren bedarf der Zustimmung.

3. Jugendschutz

Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Unser Angebot an alkoholischen Getränken richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, dürfen Sie diese Getränke nicht bei uns bestellen. Aus diesem Grunde benötigen wir bei Bestellung Ihr Geburtsdatum. Bei Bestellung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten zu haben.

Im Falle einer Erstbestellung erfolgt eine Überprüfung der gemachten Altersangaben. Wir versenden deshalb erstmalig unsere alkoholischen Getränke mit Zustellbestätigung „Unterschrift eines Volljährigen erforderlich“, oder die Überprüfung der gemachten Altersangaben erfolgt bei Auslieferung durch uns.

4. Datenschutz

Lesen Sie hierfür bitte unsere aktuelle Datenschutzerklärung. Sie werden über den nachfolgenden Link weitergeleitet

Informationen zum Datenschutz